AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand, Begriffsbestimmungen

1.1 Die sog. "Charity-Auktionen" sind ein Dienst des Ausblicke e.V.., Overbeckstraße 21, 01139 Dresden, vertreten durch den Vorstand (nachfolgend "Verein" genannt).

1.2 Im Rahmen der "Charity-Auktionen" ("Auktionen") bietet der Verein Nutzern die Möglichkeit, auf seiner Plattform im Internet Waren und Dienstleistungen zu versteigern ("Einlieferer") und im Wege der Versteigerung zu erwerben ("Bieter"), wobei der Erlös der Versteigerung dem Verein als Spende zukommt.

1.3 Einlieferer ist derjenige Nutzer, der in seinem Eigentum stehende oder ihm zu diesem Zweck vom Eigentümer überlassene Waren im Wege einer Online-Auktion auf der Plattform des Veranstalters anbietet.

1.4 Bieter sind diejenigen Nutzer, die im Rahmen der Online-Auktion Gebote zum Erwerb der vom Einlieferer angebotenen Waren abgeben.

1.5 Meistbietender ist derjenige Bieter, der zum Zeitpunkt des Endes der Auktion wirksam das höchste Gebot abgegeben hat.

 

2. Geltungsbereich, Änderungen der AGB

2.1 Diese AGB regeln die Teilnahme an den von dem Verein auf der Website www.ausblicke-ev.de angebotenen Versteigerungen von Waren und Dienstleistungen von Einlieferern einschließlich des Vertragsabschlusses und der Vertragsabwicklung im Rahmen dieser Auktionen zwischen Einlieferer und Bieter sowie zwischen Verein und Nutzer. Die AGB werden ergänzt durch die speziellen Angaben im jeweiligen Auktionsangebot. Bei Widersprüchen gelten die spezielleren Bestimmungen.

2.2 Der Verein behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft zu ändern. Der Verein wird den Nutzern Änderungen an den AGB per e-Mail mitteilen und sie dabei darauf verweisen, dass die Änderungen als angenommen gelten, wenn sie nicht binnen vier Wochen den Änderungen widersprechen.

 

3. Zugelassene Nutzer

3.1 Teilnahmeberechtigt an den Auktionen sind nur Nutzer, die unbeschränkt geschäftsfähig sind, und juristische Personen. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3.2 Soweit der Nutzer gewerblich handelt, ist er verpflichtet, diese Tatsache offen zu legen. Sofern ein gewerblich tätiger Teilnehmer vorgibt, privat zu handeln, kann der Teilnahmevertrag fristlos gekündigt werden.

3.3 Um an den Auktionen teilnehmen zu können, muss sich der Nutzer zunächst auf die Website www.ausblicke-ev.de für die Auktion anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos und setzt voraus, dass der Nutzer ein Mitgliedskonto ("Account") eröffnet und diesen AGB zustimmt. Für die Anmeldung muss der Nutzer die im Rahmen der Anmeldung abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben (z. B. Vor- und Nachnamen, Adresse, Telefonnummer, e-Mailadresse). Hat der Nutzer bereits ein Account, so genügt es, wenn er unter Zustimmung zu diesen AGB den Service "Auktion" zusätzlich anmeldet und eventuell noch erforderliche Daten ergänzt. Pro Nutzer kann nur ein Account zugewiesen werden.

Der Nutzer ist verpflichtet, seine Anmeldedaten stets aktuell zu halten. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Bestätigungsemail, Änderungen der AGB, Kündigung) per e-Mail zugehen können. Diese gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen in der Mailbox des Nutzers abrufbar sind. Können den Nutzer Waren oder eventuelle Rückzahlungen nicht erreichen, weil die von ihm angegebenen Daten nicht stimmen, gehen eventuelle Verzögerungen oder dadurch verursachte Schäden zu Lasten des Nutzers. Hiervon unberührt ist ein eventuelles Kündigungsrecht des Vereins gem. Ziff. 18.

3.4 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Auktionskonto nur von ihm genutzt wird. Er haftet gegenüber dem Verein für ihm verursachte Missbräuche seines Auktionskontos.

3.5 Unverzüglich nach Anmeldung erhält der Nutzer eine Bestätigungsemail an seine e-Mailadresse geschickt, die ihm anzeigt, dass ein Nutzungsvertrag für den Service Auktion zustande gekommen und er nunmehr für den Service frei geschaltet ist.

3.6 Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Bestätigungsemail. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Verein mit der Ausführung des Nutzungsvertrages mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Nutzer ein Gebot einstellt.

 

4. Passwort

4.1 Mit der Registrierung erstellt der Teilnehmer sich ein Passwort, das ihm den Zugang zu der Plattform und der Teilnahme an den Auktionen ermöglicht.

4.2 Der Nutzer hat sein Passwort vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Dies gilt auch gegenüber Familienmitgliedern. Er darf sein Passwort nur an solche Personen weitergeben, die befugt sind, in seinem Namen und auf seine Rechnung Waren einzuliefern oder zu ersteigern.

4.3 Der Nutzer ist bei schuldhaftem Verlust des Passworts und bei von ihm verschuldeter Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Account getätigten Handlungen verantwortlich. Er hat den Verein von eventuell entstehenden Schäden freizustellen.

4.4 Sollte dem Nutzer das Passwort abhandenkommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat der den Verein unverzüglich hiervon zu unterrichten. Ihm wird dann ein neues Passwort zugewiesen.

 

5. Auktionsvarianten, Teilnahme an der Auktion

5.1 Auktion: Bei einer Auktion stellt der Verein ein Angebot für den Kauf einer Ware oder Dienstleistung mit der Beschreibung in den Service "Charity-Auktion" ein. Das Angebot läuft für eine vorgegebene Zeit, während der die Nutzer Gebote abgeben können.

5.2 Eine Teilnahme des Nutzers an der Auktion ist nur möglich, wenn er als Nutzer für den Service Auktion eingeloggt ist. Der Bieter ist an ein abgegebenes Gebot bis zum Ende der Aktion gebunden. Es erlischt mit der Abgabe eines Übergebotes.

5.3 Die Nutzung von sog. "Bieter-Agenten" und "Gebots-Sniper" ist für die Nutzung und Teilnahme an der Auktion ausdrücklich untersagt. Der Nutzer wird im Falle eines höheren Gebots durch einen anderen Nutzer per e-Mail von dem Verein informiert. Es steht ihm frei, die Auktion selbständig zu beobachten und im Falle einer Überbietung durch einen anderen Nutzer ein höheres Gebot abzugeben.

 

6. Auktionsdauer

6.1 Die Festlegung des Auktionszeitraums obliegt dem Einlieferer. Der Zeitraum darf vier (4) Wochen nicht überschreiten.

6.2 Alle Zeitangaben bestimmen sich nach der System-Uhrzeit des Vereins.

6.3 Der Verein ist unter den in Ziff. 13 genannten Voraussetzungen zur Verlängerung des Auktionszeitraums berechtigt. Eine Verpflichtung zur Verlängerung besteht unter keinen Umständen. Insbesondere besteht zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung des Vereins zur Verlängerung des Auktionszeitraums oder zum Abbruch der Auktion, wenn das bis zum Auktionsende erzielte Höchstgebot den Wert der versteigerten Ware nicht erreicht. Teilnehmer an einer betroffenen Auktion werden unverzüglich über den Ausfall und ggf. den weiteren Fortgang informiert. Der Verein haftet dem Einlieferer nicht für Verluste, die sich aus einem Höchstgebot unter dem objektiven Wert des Versteigerungsgutes ergeben.

 

7. Vertragsschluss

7.1 Der Einlieferer erklärt mit der Einstellung der Ware in die Auktion bindend die Zustimmung zum Verkauf der Ware an den Meistbietenden.

7.2 Das zum Zeitpunkt des Auktionsendes beim Verein eingegangene höchste Gebot erhält den Zuschlag. Der Kaufvertrag zwischen Einsteller und Bieter kommt mit dem Zuschlag zustande. Dies wird beiden unverzüglich per e-Mail mitgeteilt. Technisch bedingte Verzögerungen – auch bei Überlastung der Übertragungswege – sind nicht vom Verein zu vertreten.

7.3 Sollte sich das am Auktionsende höchste Gebot als unwirksam herausstellen, wird kein Zuschlag erteilt. Der Verein kann in diesem Fall die Auktion wieder aufnehmen und eine neues Auktionsende bestimmen. Als Startpreis ist in diesem Fall das bis dahin höchste wirksame Gebot festzusetzen. Wurde ein unwirksames Höchstgebot vom Einlieferer veranlasst, kann der Verein den Teilnahmevertrag fristlos kündigen.

7.4 Kein Einlieferer darf Gebote bei seinen eigenen Ausgeboten angeben.

 

8. Information der Parteien und Abwicklung

8.1 Der Verein tritt hinsichtlich der Abgabe und des Empfangs von Geboten und des Zuschlags als Bote des Einlieferers und der Bieter auf. Der Verein wird vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit.

8.2 Der Einlieferer kann nur zusätzliche Kosten für Verpackung und Versand verlangen, wenn diese im konkreten Angebot in der Warenbeschreibung angegeben waren. Darüber hinaus ist er zur Geltendmachung von zusätzlichen Kosten nicht berechtigt.

8.3 Verweigert ein Nutzer grundlos die Erfüllung des im Wege der Auktion geschlossenen Vertrages oder hatte er nie die Absicht, diesen zu erfüllen, ist der Verein berechtigt, ihn von weiteren Auktionen auszuschließen und den Teilnahmevertrag fristlos zu kündigen.

 

9. Vergütung

9.1 Der Einlieferer tritt bereits bei Einstellung der Ware seinen Zahlungsanspruch in Höhe des Höchstgebots vollständig an den Verein ohne Gegenleistung als Spende ab. Der Verein ist im Hinblick auf den Verkaufspreis einzugsermächtigt.

9.2 Die Einziehung entfällt, wenn der Einlieferer nachweist, dass ein zustande gekommener Vertrag nicht vollzogen wird.

9.3 Die Teilnahme an der Auktion ist für Bieter, einschließlich des Ersteigerers, und Einlieferer kostenfrei.

 

10. Mindestgebot, Preisbestandteil, Versandkosten

10.1 Der Verein legt das Mindestgebot für jede Versteigerung fest und gibt eventuell weitere Bedingungen vor, z.B. festgelegte Steigerungsbeträge / Raten für Gebote. Wird kein Mindestgebot festgesetzt, beträgt der Startpreis EUR 1,00.

10.2 Die Angegebenen Preise verstehen sich inklusive einer etwaig anfallenden Mehrwertsteuer, aber exklusive Versand- und Verpackungskosten sowie etwaig anfallender Nachnahmegebühren.

10.2 Soweit im Angebot nichts Spezielleres angegeben ist, übernimmt der Verein die Versandkosten.

 

11. Zahlungsbedingungen, Rücktrittsrecht des Vereins

 

11.1 Die Zahlungsart wird in der Regel im Angebot angegeben. Grundsätzlich kann per Nachnahme (Inland), Abbuchungsauftrag oder mit Kreditkarte (VISA, EUROCARD) gezahlt werden. Bei Nachnahme entsteht eine Nachnahmegebühr von EUR 2,50 und eine Überweisungsgebühr von derzeit EUR 2,05 (Änderungen vorbehalten), die vom Zusteller erhoben wird.

11.2 Bei unzureichender Kontodeckung oder Rücklastungsschriften gehen alle aus diesem Grunde anfallenden Gebühren inkl. Mahn- und Inkassokosten zu Lasten des Nutzers. Die Mahnkosten werden seitens des Vereins pauschal mit EUR 5,00 berechnet. Darüber hinaus werden dem Nutzer für die Rücklastschriften Gebühren in Höhe von EUR 10,00 berechnet. Es steht dem Nutzer frei nachzuweisen, dass dem Verein durch den Zahlungsverzug geringere Kosten entstanden sind.

11.3 Für den Fall, dass eine ersteigerte Ware oder Dienstleistung nicht binnen 10 Tagen ab Erhalt des Zuschlags sowie Rechnungstellung und – bei Ware – Auslieferung bezahlt ist, ist der Verein berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde eine Abbuchung widerruft.

 

12. Kontaktaufnahme des Vereins, nächstbestes Angebot

12.1 Hat der Nutzer den Zuschlag erhalten, kann es erforderlich sein, dass der Verein mit ihm Kontakt aufnehmen muss, um weitere Details zu klären (z.B. Terminabsprachen). Der Nutzer erklärt sich mit dieser Kontaktaufnahme (auch per Telefon oder via e-Mail) einverstanden.

12.2 Für den Fall, dass der Verein vom Vertrag mit dem Meistbietenden zurücktritt, ist der Verein berechtigt jedoch nicht verpflichtet, dem Nutzer mit dem nächstbesten Gebot das Angebot unter Fristsetzung zur Annahme zu unterbreiten. Der Verein ist in seiner Entscheidung frei, stattdessen die Ware oder Dienstleistung erneut zur Versteigerung auszuschreiben oder gar nicht mehr anzubieten.

 

13. Technische Voraussetzungen, Serververfügbarkeit

13.1 Der Nutzer hat selbst die für die Teilnahme erforderlichen technischen Voraussetzungen (z.B. Internetanschluss) auf eigene Kosten zu beschaffen.

13.2 Der Verein gewährleistet eine Verfügbarkeit der Auktions-Site von 90% im Jahresmittel (24 Stunden, 365 Tage), gemessen am Router-Ausgang des Rechenzentrums, wobei Wartungszeiten nicht mit in die Verfügbarkeit eingerechnet werden. Wartungszeiten sind für die Wartung des Systems erforderliche Wartungszeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen jeweils im angemessenen Rahmen sowie Unterbrechungen aufgrund von höherer Gewalt, z. B. Notfallmaßnahmen, um einen massiven Virenausbruch zu unterbinden oder unvorhergesehene Eingriffe eines Dritten (z.B. Hacking oder Phishing).

13.3 Bei längeren Ausfallzeiten und beim Ausfall des Servers zum Zeitpunkt eines Auktionsendes kann die Auktionszeit der betroffenen Auktionen durch den Verein verlängert werden. Die Zeit der Verlängerung wird vom Verein nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses von Einlieferer und Bietern bestimmt.

 

14. Mängel

14.1 Alle Mängelansprüche sind direkt an den Anbieter zu richten. Der Verein haftet nicht für Mängel an Waren bzw. mangelhaft erbrachten Dienstleistungen, die Dritte über die Auktion eingestellt haben.

14.2 Der Einsteller willigt in die Herausgabe und Weiterleitung seiner Kontaktdaten an den Nutzer, der Ware von ihm ersteigert hat, ein, sodass etwaige Ansprüche direkt an ihn angebracht werden können.

 

15. Gewährleistung

 

15.1 Der Verein ist nicht Partei des durch das Höchstgebot zustande gekommenen Kaufvertrages zwischen Einlieferer und Meistbietenden.

15.2 Der Verein übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Erklärungen der Nutzer, insbesondere ihrer Person sowie ihrer Fähigkeit, ihre geschuldete Leistung erbringen zu können. Eine Überprüfung der Bonität bzw. der Eigentumsverhältnisse der angebotenen Waren erfolgt nicht. Ebenso wenig steht der Verein für die versteigerte Ware, ihre Mangelfreiheit oder eventuelle fehlende Eigenschaften ein.

15.3 Eigene AGB der Einlieferer dürfen diesen AGB nicht widersprechen.

 

16. Haftung

 

16.1 Der Verein haftet im Rahmen dieses Vertrages dem Grunde nach für Schäden des Nutzers,

  • die der Verein oder seine gesetzlichen Vertreter, seine leitenden Angestellten oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben;
  • die durch die Verletzung einer Pflicht durch den Verein, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten) entstanden sind;
  • die auf einen nicht leicht fahrlässig verschuldeten Organisationsverschulden seitens des Vereins beruhen;
  • wenn von dem Verein ausschließlich eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde;
  • aus Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Vereins oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

16.2 Der Verein haftet in Voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, im Falle des Verzuges auf 5% des Auftragswertes.

16.3 In anderen als den in den oben genannten Fällen ist die Haftung des Vereins – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.

16.4 Schadenersatzansprüche gegen den Verein verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

16.5 Soweit die Haftung des Vereins ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen vom Verein.

 

17. Verbotene Auktionsgegenstände

 

17.1 Der Einlieferer darf nur Waren versteigern, deren alleiniger Eigentümer er ist. Der Einlieferer hat die Eigenschaften der eingelieferten Ware genau, vollständig und wahrheitsgemäß zu beschreiben. Dabei hat er alle wesentlichen Eigenschaften zu nennen und gegebenen falls Fehler anzugeben, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nicht nur unwesentlich mindern. Er hat dem Verein eine Abbildung der Ware in digitalisierter Form zur Verfügung zu stellen. Der Einlieferer ist verpflichtet, bei urheberrechtlich geschützten Werken die Einwilligung des Rechteinhabers zur Abbildung im Onine-Auktionskatalog einzuholen.

17.2 Sollte der Einlieferer die gem. vorstehender Ziffer erforderlichen Angaben im Wege eines Hyperlinks zugänglich machen, ist er verpflichtet, eine eventuell erforderliche Gestattung hierzu selbst einzuholen.

17.3 Dem Einlieferer ist nicht gestattet, Waren oder Dienstleistungen zu versteigern, deren Vertrieb insgesamt, über das Internet oder in Form der Versteigerung gegen geltendes Recht verstößt. Verboten ist insbesondere die Versteigerung von

  • Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
  • Wertpapieren;
  • Waren, die gegen das Urheberrecht, das Markenrecht, das Recht am eigenen Bild, fremde Persönlichkeitsrechte, Im- bzw. Exportverbote oder andere Gesetze verstoßen.

17.4 Der Verstoß gegen eine der oben angeführten Normen führt, sofern er dem Verein bekannt wird, zur sofortigen Beendigung der laufenden Auktion ohne Zuschlag. Er kann ferner zur fristlosen Kündigung des Teilnahmevertrages und zum dauerhaften Ausschluss des Einlieferers von der Auktionsplattform führen.

17.5 Der Einlieferer hat den Verein von allen aufgrund von Rechtsverstößen des Einlieferers entstehenden Aufwendungen freizustellen.

17.6 Ist der Verein in Einzelfällen nicht bereit, eine Ware zu versteigern, wird er diese dem Einsteller innerhalb einer Woche mitteilen.

 

18. Laufzeit, Sperrung, Kündigung

18.1 Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Seite mit einer Frist von sieben (7) Tagen gekündigt werden.

18.2 Hiervon unberührt ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Der Verein ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer

  • falsche Daten angegeben hat oder von ihm angegebene Daten mangels Aktualisierung falsch werden und ihm deswegen eine Mitteilung, Ware oder Rückzahlung nicht erreicht;
  • sein Passwort an Unbefugte weitergegeben hat;
  • versucht hat, anderen Nutzern Schaden zuzufügen;
  • versucht hat, die Services des Vereins zu manipulieren;
  • in betrügerischer Absicht gehandelt hat;
  • eine Ware oder Dienstleistung nicht fristgerecht bezahlt hat.

18.3 Besteht der Verdacht, dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, kann der Verein den Service "Auktion" im Mitgliedskonto des Nutzers sperren, bis der Verdacht ausgeräumt ist. An bereits angegebene Angebote bleibt der Nutzer für die Dauer der Sperrung gebunden.

18.4 Im Falle einer Kündigung ist der Nutzer mit dem Zugang der Kündigungserklärung nicht mehr zur Abgabe von Geboten berechtigt. An bereits abgegebene Gebote bleibt der Bieter bis zum Ende der Versteigerung gebunden. Die noch nicht abgelaufene Auktion wird vertragsgemäß abgeschlossen, auch wenn der kündigende Nutzer Einlieferer ist. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist der Verein berechtigt, das Mitgliedskonto im Bezug auf den Service "Charity-Auktion" zu löschen.

18.5 Der Verein garantiert keine Verfügbarkeit des Dienstes in der Zukunft. Der Verein ist jederzeit berechtigt, den Betrieb der Auktion zu verändern oder einzustellen. Bereits begonnene Auktionen werden in jedem Falle abgeschlossen.

 

19. Datenschutz

19.1 Der Verein erhebt und verarbeitet Nutzerdaten ausschließlich zur Durchführung von Auktionen.

19.2 Die Veröffentlichung der jeweiligen Gebote während der einzelnen Auktionen erfolgt ohne Nennung des Namens des Bieters. Allein die Daten des Meistbietenden werden an den Einlieferer nach Ende der Auktion weitergegeben.

19.3 Der Einlieferer ist berechtigt – nicht verpflichtet –, bei der Auktion seinen Klarnamen anzugeben. Seine für die Abwicklung des Geschäfts erforderlichen Daten werden nur dem Meistbietenden zugänglich gemacht.

19.4 Der Veranstalter ist berechtigt, die Daten des Einlieferers an Dritte oder an Behörden weiterzugeben, die das Bestehen eines Anspruchs wegen Versteigerung eines unzulässigen Auktionsgegenstandes glaubhaft machen.

 

20. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2 Handelt es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich aller Teilnahmeverträge Dresden. Der Verein ist berechtigt, den Kunden an jedem anderen Ort zu verklagen, an dem ein gesetzlicher Gerichtsstand besteht.

 

21. Sonstiges

21.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Textformklausel.

21.4 Sollten einzelne Vertriebsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt, soweit sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.

21.5 Überschriften haben nur deklaratorische Funktion.

21.6 Funktionsbezeichnungen gelten in den AGB in gleicher Weise für Männer und Frauen.

Zuletzt angesehen